Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 27.12.2011 - L 1 KR 212/10 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,42869
LSG Sachsen, 27.12.2011 - L 1 KR 212/10 B ER (https://dejure.org/2011,42869)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 27.12.2011 - L 1 KR 212/10 B ER (https://dejure.org/2011,42869)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 27. Dezember 2011 - L 1 KR 212/10 B ER (https://dejure.org/2011,42869)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,42869) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004 analog; SGG § 86b Abs. 2 S. 2
    Krankenversicherung - Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Beweismittel; Beweiswürdigung; eidesstattliche Versicherung; öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch; Vorlage einer Urkunde als Mittel der Glaubhaftmachung

  • rechtsportal.de

    Beweiswert von Abschriften von Urkunden im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.12.2011 - L 1 KR 212/10
    Diese allgemeinen Anforderungen sind verfassungsrechtlich unbedenklich (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74 f.).

    Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74; Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1, 13 f.).

    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74; Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 - 94, 166, 216).

  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 17/95

    Herausgabe von Behandlungsunterlagen an den Medizinischen Dienst der

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.12.2011 - L 1 KR 212/10
    Denn diesem Unterlassungsbegehren liegt hier ein qualifiziertes Rechtsschutzinteresse (siehe zu dieser Voraussetzung bei Unterlassungsklagen BSG, Urteil vom 15.11.1995 - 6 RKa 17/95 - juris Rn. 15; Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2008 - L 11 KR 776/07 - juris Rn. 36) zu Grunde.

    Voraussetzung für die Begründetheit eines öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs ist danach zum einen eine durch öffentlich-rechtliche Vorschriften begründete und im Verhältnis zu anderen Rechtsträgern geschützte Rechtsposition, zum anderen das Drohen eines Eingriffs in diese Position (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 15.11.1995 - 6 RKa 17/95 - juris Rn. 16; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2008 - L 11 KR 776/07 - juris Rn. 37).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2008 - L 11 KR 776/07

    Statthaftigkeit einer Unterlassungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.12.2011 - L 1 KR 212/10
    Denn diesem Unterlassungsbegehren liegt hier ein qualifiziertes Rechtsschutzinteresse (siehe zu dieser Voraussetzung bei Unterlassungsklagen BSG, Urteil vom 15.11.1995 - 6 RKa 17/95 - juris Rn. 15; Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2008 - L 11 KR 776/07 - juris Rn. 36) zu Grunde.

    Voraussetzung für die Begründetheit eines öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs ist danach zum einen eine durch öffentlich-rechtliche Vorschriften begründete und im Verhältnis zu anderen Rechtsträgern geschützte Rechtsposition, zum anderen das Drohen eines Eingriffs in diese Position (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 15.11.1995 - 6 RKa 17/95 - juris Rn. 16; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2008 - L 11 KR 776/07 - juris Rn. 37).

  • LSG Sachsen, 02.03.2011 - L 1 KR 177/10

    Unterlassungsanspruch der gesetzlichen Krankenkasse gegen den Krankenhausträger

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.12.2011 - L 1 KR 212/10
    Da die Anordnungen nur der vorläufigen Sicherung der Begehren der Beschwerdeführerin dienen sollen, ist der Auffangstreitwert für beide Rechtszüge um die Hälfte zu reduzieren (vgl. insoweit Sächsisches LSG, Beschluss vom 02.03.2011 - L 1 KR 177/10 B ER - juris Rn. 68).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.12.2011 - L 1 KR 212/10
    Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74; Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1, 13 f.).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.12.2011 - L 1 KR 212/10
    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74; Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 - 94, 166, 216).
  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.12.2011 - L 1 KR 212/10
    Zwar ist auch die Abschrift einer Urkunde als Mittel der Glaubhaftmachung zuzulassen (siehe Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.09.2003 - IX ZB 37/03 - NJW 2003, 3558 [3559]), so dass Entsprechendes für die Stellungnahme und den Ausdruck einer E-Mail zu gelten hat, jedoch ist insoweit von Bedeutung, dass die zeitnahen Angaben von Frau W. deutlich detaillierter sind als diejenigen von Frau C ... Dies mag auch an der größeren Betroffenheit als Ehefrau des Versicherten gelegen haben.
  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.12.2011 - L 1 KR 212/10
    Eine Verletzung dieser grundrechtlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern (BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.022009 - 1 BvR 120/09 - NZS 2009, 674, 675).
  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R

    Stationäre Notfallbehandlung - nicht zugelassenes Krankenhaus - Sachleistung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.12.2011 - L 1 KR 212/10
    Der Beschwerdegegnerin als gesetzlicher Krankenkasse ist es im Leistungserbringungsrecht nicht gestattet, einen etwaigen Streit über ihre Leistungspflicht unmittelbar mit ihrem Versicherten auszutragen (siehe nur BSG, Urteil vom 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R - SozR 3-2500 § 13 Nr. 25 S. 121).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.12.2011 - L 1 KR 212/10
    Es genügt, wenn bei mehreren ernstlich in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten das Vorliegen einer davon relativ am wahrscheinlichsten ist, weil nach Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Möglichkeit spricht; von mehreren ernstlich in Betracht zu ziehenden Sachverhaltsvarianten muss den übrigen gegenüber einer das Übergewicht zukommen (BSG, Urteil vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B - SozR 3-3900 § 15 Nr. 4 S. 14f.).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

  • LSG Sachsen, 01.08.2005 - L 3 B 94/05

    Begründetheit einer einstweiligen Anordnung auf Gewährung von Arbeitslosengeld II

  • LSG Hessen, 22.08.2013 - L 1 KR 152/12

    Sozialversicherungspflicht - Angestellter in einer Familien-GmbH -

    Wird steuerrechtlich von einem Arbeitsverhältnis ausgegangen, so wird regelmäßig auch für den Bereich der Sozialversicherung von einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis ausgegangen werden können (vgl. BSG, Urteil vom 21. April 1993 - B 11 RAr 67/92 - USK 9335; Hessisches LSG, Urteil vom 22. August 2013, L 1 KR 212/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2010 - L 1 KR 180/10
    Der Senat hat die Antragstellerin mit Verfügung vom 19. Mai 2010 darauf hingewiesen, dass das ER-Verfahren von ihr für erledigt erklärt werden könne und die von ihr vorgebrachten materiellrechtlichen Einwendungen in dem Berufungsverfahren gegen den Gerichtsbescheid des SG vom 17. März 2010 zu prüfen seien, dass inzwischen beim erkennenden Senat unter dem Az L 1 KR 212/10 anhängig ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht